Kosten
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Hebammenbetreuung von Beginn der Schwangerschaft bis zum vollendetem 8. Monat der Still- bzw. Flaschenzeit.
Alle Kosten in diesem Zusammenhang, zum Beispiel für
- Erstgespräch
- Beratung
- Schwangerenvorsorge
- Hilfe bei Beschwerden
- Geburtsvorbereitungskurs
- Nachsorgen
- Stillberatung
- Beratung bei Flaschenkindern
- Rückbildungskurs
werden komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Je nach Krankenkasse werden auch weitere Kosten, wie z. B. Lasertherapie, Schwangerenschwimmen, Babymassage u.s.w. getragen.
Privat Versicherte sollten sich am Anfang Ihrer Schwangerschaft bei Ihrer Krankenkasse erkundigen welche Leistungen übernommen werden.
Bei Fragen in diesem Zusammenhang berate ich Sie gerne.